FAQ:
Kann ich einen Schnupperkurs belegen?
Gerne kann eine kostenlose Probestunde in Anspruch genommen werden, um herauszufinden, ob Interesse für den Tanzunterricht besteht.
Wie kann ich mich anmelden?
Für die Anmeldung in der Ballettschule Juliette ist es notwendig, ein Formular auszufüllen. Dieses erhält man direkt bei Frau Inge Schützmann. Zudem ist eine Anmeldung jederzeit möglich.
Kann ich zwischen den Graden wechseln?
Selbstverständlich ist es problemlos möglich, je nach Leistungsstand, die Unterrichtsklassen zu wechseln oder zusätzliche Stunden aus unserem Kursangebot zu belegen. Bei gleichbleibender Unterrichtszeit erfolgt keine vertragliche Änderung. Werden zusätzliche Stunden belegt, muss der Vertrag dementsprechend angepasst werden. Diese Anpassung kann jederzeit unkompliziert erfolgen.
Kann ich in den Unterrichtsstunden zuschauen?
Zuschauer sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht erwünscht, da es die Konzentration der Schüler und Schülerinnen stört. Nach Absprache mit Frau Schützmann kann in den Unterrichtsstunden zugeschaut werden. Ebenfalls sind kurz vor den Prüfungen bei der Generalprobe mit dem Pianisten Eltern und Angehörige eingeladen, um den Fortschritt der Schüler und Schülerinnen zu verfolgen. Zusätzlich kann in der letzten Unterrichtsstunde vor den Ferien – ohne Absprache – zugeschaut werden.
Wann kann ich mit Ballett anfangen?
Es wird empfohlen, erst ab dem vierten Lebensjahr mit dem Ballettunterricht zu beginnen. Grundsätzlich kann man jedoch jederzeit damit anfangen.
Wann kann ich mit dem Spitzentanz beginnen?
Die Einschätzung erfolgt durch Frau Schützmann, da man gewisse Vorkenntnisse, Erfahrungen und körperliche Voraussetzung hierfür erfüllen muss. Grundsätzlich wird als Richtwert empfohlen, nicht vor dem 12. Lebensjahr mit dem Spitzentanz zu beginnen.
Woher bekomme ich meine Ballettausstattung?
Die Ballettschule Juliette bietet eine breite Auswahl an verschiedenen Tanzschuhen und Strumpfhosen an. Tanztrikots, Röcke, Taschen und vieles mehr kann direkt über Frau Schützmann bestellt werden.
Wann ist eine Kündigung möglich?
Der abgeschlossene Vertrag ist beiderseits zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines Jahres mit einer Frist von vier Wochen schriftlich kündbar.