Willkommen bei der Balletschule Juliette
Wir bilden mit Freude und
Fachkompetenz aus
FAQ
Gerne kann eine kostenlose Probestunde in Anspruch genommen werden, um herauszufinden, ob Interesse für den Tanzunterricht besteht.
Für die Anmeldung in der Ballettschule Juliette ist es notwendig, ein Formular auszufüllen. Dieses erhält man direkt bei Frau Inge Schützmann. Zudem ist eine Anmeldung jederzeit möglich.
Selbstverständlich ist es problemlos möglich, je nach Leistungsstand, die Unterrichtsklassen zu wechseln oder zusätzliche Stunden aus unserem Kursangebot zu belegen. Bei gleichbleibender Unterrichtszeit erfolgt keine vertragliche Änderung. Werden zusätzliche Stunden belegt, muss der Vertrag dementsprechend angepasst werden. Diese Anpassung kann jederzeit unkompliziert erfolgen.
Zuschauer sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht erwünscht, da es die Konzentration der Schüler und Schülerinnen stört. Nach Absprache mit Frau Schützmann kann in den Unterrichtsstunden zugeschaut werden. Ebenfalls sind kurz vor den Prüfungen bei der Generalprobe mit dem Pianisten Eltern und Angehörige eingeladen, um den Fortschritt der Schüler und Schülerinnen zu verfolgen. Zusätzlich kann in der letzten Unterrichtsstunde vor den Ferien – ohne Absprache – zugeschaut werden.
Es wird empfohlen, erst ab dem vierten Lebensjahr mit dem Ballettunterricht zu beginnen. Grundsätzlich kann man jedoch jederzeit damit anfangen.
Die Einschätzung erfolgt durch Frau Schützmann, da man gewisse Vorkenntnisse, Erfahrungen und körperliche Voraussetzung hierfür erfüllen muss. Grundsätzlich wird als Richtwert empfohlen, nicht vor dem 12. Lebensjahr mit dem Spitzentanz zu beginnen.
Die Ballettschule Juliette bietet eine breite Auswahl an verschiedenen Tanzschuhen und Strumpfhosen an. Tanztrikots, Röcke, Taschen und vieles mehr kann direkt über Frau Schützmann bestellt werden.
Der abgeschlossene Vertrag ist beiderseits zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines Jahres mit einer Frist von vier Wochen schriftlich kündbar.